Geltendmachung einer Forderung in Ungarn

Geltendmachung von Forderungen in Ungarn sind sowohl die ungarische, als auch die EU-Vorschriften bezüglich der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung anzuwenden. Als erstes ist die Solvenz, bzw. Bonität der Schuldner überprüft werden zu müssen. Außerdem ist es entscheidend, ob die Forderung gerichtlich, oder außergerichtlich geltend gemacht werden muss, oder sie schon über einen Titel (z.B.: Europäische Vollstreckungstitel (über den Europäischen Vollstreckungstitel können Sie mehr von unserer vorigen Artikel: Ausländischer Schuldner? Wir…

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