
Mehrwertsteuer in Ungarn
Mehrwertsteuer gilt für alle natürlichen Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen und Partnerschaften, die Waren oder Dienstleistungen, auf regelmäßiger Basis oder geschäftsmäßig für Gewinn liefern.
Ausländische Unternehmen, die steuerpflichtige Geschäftstätigkeit in Ungarn durchführen, sind verpflichtet, für die Mehrwertsteuer zu registrieren und ihre Umsatzsteuer-Verpflichtungen im Rahmen der ungarischen Gesetzgebung erfüllen.
Steuerbemessungsgrundlage
Mehrwertsteuer ist die wichtigste indirekte Steuer in Ungarn. Das ungarische Gesetz über die Mehrwertsteuer entspricht der Richtlinie der Europäischen Union über die Mehrwertsteuer. Der Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes umfasst die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in Ungarn, den Verkauf und Erwerb von Waren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, die Ausfuhr und Einfuhr von Waren und die Ausfuhr und Einfuhr von Dienstleistungen.
Die Gegenleistung ausgedrückt in Geld wird von den Lieferanten der Waren / Dienstleistungen erhalten. Sofern die Gegenleistung nicht in Geld ausgedrückt wird, wird die Bemessungsgrundlage bei der Preis des jeweiligen Produkt / Dienstleistung in Geld bestimmt werden.
Bankdienstleistungen und andere Geschäftsaktivitäten „unter anderem“ Versicherungen, Immobilien-Leasing, und die allgemeine Bildung sind steuerfrei.
Steuersatz
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 27% mit zwei niedrigeren Raten bei 5% (Medizin, medizinische Geräte, Bücher, e-Bücher, Zeitschriften und Fernwärme) und 18% (Milch und Milchprodukte und Produkte hergestellt unter Verwendung von Mais, Mehl und Milch, als auch gewerbliche Beherbergungsdienstleistungen).
Steuererklärungen und Zahlungsfristen
Die Steuer wird durch Selbsteinschätzung erhoben. Steuererklärungen müssen monatlich, vierteljährlich oder jährlich, je nach Höhe der Mehrwertsteuer im Vorjahr eingereicht werden. Mehrwertsteuerzahler sind verpflichtet, Rechnungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Steuerrechts in Bezug auf Form und Inhalt herauszugeben. Ein ausländisches Unternehmen, das in einem EU-Land registriert ist ohne eine eigene MwSt-Registrierung zu haben, kann mit einer Rückerstattung der ungarischen Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden wenden, bei der es bezahlt hat.
Fragen bezüglich Firmengründung oder Steuerrecht in Ungarn? Wir stehen gern zu Ihrer Verfügung!
Dobos – Kőhidi Anwaltssozietät
dr. Dobos István RA
dr. Kőhidi Ákos RA
+36 30 3088151