Europäisches Mahnverfahren

Wenn das Gericht einen Europäischen Zahlungsbefehl erlassen hat und der Antragsgegner beim Ursprungsgericht keinen Anspruch einlegt, wird dieser Befehl in den weiteren EU-Ländern ohne Vollstreckbarerklärung, oder Anerkennungsprozess anerkannt. Für das Vollstreckungsverfahren gilt das nationale Recht des EU-Landes, in dem der Antrag auf Vollstreckung des Europäischen Zahlungsbefehls gestellt wird. Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl: Der Antragsgegner kann bei dem Gericht, das den Zahlungsbefehl erlassen hat, dagegen Einspruch erheben. Der Einspruch muss…

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