Anwendbare Regeln für Aufsichtsrat mit Entscheidungsbefugnis laut Gesetz Nr. V. von 2013. über das Bürgerliche Gesetzbuch

Aufsichtsrat mit Entscheidungsbefugnis kommt zustande, falls der Gesellschaftsvertrag einzelne in die Zuständigkeit des obersten Organs (Gesellschafterversammlung) oder der Geschäftsführung fallende Aufgabe, bzw. Entscheidungen in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates verweist. Es gilt ein Aufsichtsrat mit Entscheidungsbefugnis auch, wenn die Bestätigung von einzelnen, in Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung, oder Geschäftsführung gehörende Entscheidungen von dem Aufsichtsrat hängt. Die konkrete, in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates verweisbare Entscheidungen werden nicht im ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, die…

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