„KATA“ – Startup-freundlich Steuersystem in Ungarn

KATA ist ein Mosaikwort für Pauschalsteuer für gering besteuerte Unternehmen und die Steuer für Kleinunternehmen, die im Gesetz Nr. CXLVII von 2012 – über die Pauschalsteuer für gering besteuerte Unternehmen und die Steuer für Kleinunternehmen (im Weiteren: KATA-Gesetz) geregelt wird.

Dieses Steuersystem wurde ausdrücklich für sog. „small-taxpayers”, also für gering besteuerte Unternehmen und für Kleinunternehmen eingeführt und wurde dadurch eine einfach verständliche Steuerzahlung ermöglicht.

Steuerzahler, die im Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, müssen monatlich einen festen Betrag bezahlen, der bis zu einem bestimmten jährlichen Schwellenwert (12 Millionen Forint) unabhängig von dem jeweiligen monatlichen Einkommen ist. Das System kann also sehr gut bei neuen Unternehmen funktionieren, die in der Frühphase sind. Über 12 Millionen Forint ist die Steuer in Höhe von vierzig Prozent zu bezahlen.

Steuerpflichtige der Pauschalsteuer für gering besteuerte Unternehmen

Gemäß der Art. 3 des KATA-Gesetzes sind Steuerpflichtige der Pauschalsteuer für gering besteuerte Unternehmen Einzelunternehmer; Einzelfirmen; ungarische KG-s (Bt.) und OHG-s (Kkt.), wenn sie ausschließlich über natürliche Person als Mitglieder verfügen, sowie Rechtsanwaltskanzleien. Es ist zu überlegen, eine sog. Kkt. zu gründen, weil bei dieser Gesellschaftsform haften die Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft mit ihren eigenen Vermögen, auch wenn sie sich zur Gesellschaft nachträglich angeschlossen haben.

Steuerpflichtiger Steuer für Kleinunternehmen gemäß Art. 16 des KATA-Gesetzes sind Einzelfirmen, OHG-s (Kkt.), KG-s (Bt.), GmbH, sog. geschlossene AG-s (Zrt.), ausländische Unternehmen sowie ausländische Personen mit einem Ort der Geschäftsführung im Inland auch.

Anmeldepflicht

Die oben genannten Steuerpflichtigen müssen in einem Anmeldeformular dem Staatlichen Steuerbehörde (NAV) erklären, dass sie ihre Steuerpflichten nach der Vorschriften des KATA-Gesetzes erfüllen möchten.

Das gering besteuerte Unternehmen gibt bis zum 25. Februar des Jahres nach dem Steuerjahr auf einem von der staatlichen Steuerbehörde eingeführten und in Papierform oder elektronisch eingereichten Formular eine Erklärung über seine im Steuerjahr als Steuerpflichtiger erzielten Einkünfte ab. Gering besteuerte Unternehmen müssen über die Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen eine den Regeln des Umsatzsteuergesetzes entsprechende Quittung oder Rechnung ausstellen, unter der Maßgabe, dass sie auf der ausgestellten Rechnung den Ausdruck „Kisadózó” aufführen.

Spezielle Vorschriften für Kleinunternehmen

Als Kleinunternehmen werden Unternehmen betrachtet, deren durchschnittlicher statistischer Personalbestand im Steuerjahr vor dem Steuerjahr wahrscheinlich nicht über 50 Personen liegt; und ihre im Steuerjahr vor dem Steuerjahr zu verrechnenden Einkünfte wahrscheinlich nicht über 500 Millionen Forint liegen, sowie in ihrem über das Steuerjahr vor dem Steuerjahr zu erstellenden Abschluss die Bilanzsumme wahrscheinlich nicht über fünfhundert Millionen Forint liegt.

Hat die staatliche Steuer- und Zollbehörde die Steuernummer der Gesellschaften in den zwei Kalenderjahren vor dem Steuerjahr endgültig gelöscht oder ausgesetzt, ist die Anwendung von KATA-Steuer untergesagt. Falls der Bilanzstichtag vom Geschäftsjahr der Gesellschaft nicht der 31. Dezember ist, ist der Wahl dieses Steuersystems auch verboten.

Steuerpflicht

Bis auf ausländische Unternehmen erstreckt sich die Steuerpflicht der Steuerpflichtigen gleichermaßen auf Einkommen aus dem In- und Ausland. Ausländische Unternehmen sind verpflichtet, Steuer nur nach ihrem Einkommen aus der an inländischen Standorten betriebenen unternehmerischen Tätigkeit zu bezahlen.

Hätten Sie noch Fragen in Bezug auf das Steuersystem in Ungarn, können Sie nützliche Informationen in unserer vorigen deutsch-, und englischsprachigen Artikel über das Steuersystem in Ungarn finden, ist aber unsere Kanzlei auch bereit, auf Ihre Fragen eine professionelle Antwort mit der Hilfe von unserem Partner in der Steuerberatung zu geben.

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You can also find our article about Hungarian taxation in English.

Dobos – Kőhidi Anwaltssozietät

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