Baurecht in Ungarn – Deckungsverwalter des Bauherrn

Das neue ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch – im Weiteren: Ptk.) hat neue Regelungen in verschiedenen Bereichen des Privatrechts geführt und zwar auch in der Bauindustrie.

Ziel der neuen Regelungen war, das Phänomen der Kettenverschuldungen, das in den 2000er Jahren determinativ war, reduzieren bzw. vermeiden zu können. Eigentumsvorbehalt und Deckungsverwalter des Bauherrn sind die Rechtsinstitute, welche die Lösung für das Problem bieten könnten. Klauseln betreffend die erwähnten Rechtsinstitute sind aber nicht nur im Ptk. festgelegt: das Gesetz Nr. LXXVIII von 1997 über die Gestaltung und den Schutz der bebauten Umwelt (im Weiteren: Étv.) sowie eine separate Regierungsordnung (Nr. 191/2009 (IX.15.) Korm.rendelet) enthalten weitere, ausführliche Bestimmungen.

Verwaltung der finanziellen Deckung des Bauherrn

Ziel der Verwaltung der finanziellen Deckung des Bauherrn ist die Gewährleistung der zweckgebundenen Verwendung der Deckung der Bauausführungstätigkeit. So kann garantiert werden, dass die beteiligte Unternehmer das Gegenwert ihrer Dienstleistung erhalten. Wichtige Neuigkeit wurde in den schon früher entwickelten Praxis eingesetzt: im Falle einer Projektfinanzierung ist nicht mehr möglich, die finanzielle Deckung von den Finanzieren nachträglich in Verfügung zu stellen; der nötige Betrag muss vorher auf das Konto des Deckungsverwalters des Bauherrn geleistet werden. Bestätigt der bautechnische Kontrolleur die Gegenwert der ihm zugeschickten Rechnungen, erhaltet der Unternehmer die Gegenwert seiner Dienstleistung von dem als Gewähr geleisteten Betrag.

Zu dem auf dem Konto des Deckungsverwalters des Bauherrn liegenden Betrag hat nur der Deckungsverwalter Zugriff, die Parteien können den geleisteten Betrag nicht mehr erreichen.

In einem Fall ist es obligatorisch, Deckungsverwalter in Anspruch zu nehmen: trotz die Summe des Auftrags den im Gesetz Nr. CXLIII von 2015 – über die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegen Schwellenwert erreicht, liegt aber der Auftrag unter dem Geltungsbereich des Gesetztes nicht. Der Schwellenwert bei bauindustriellen Investitionen beträgt am 1. Januar 2018 EUR 5.548.000, za. HUF 1.723.541.680.

Personelle Voraussetzungen eines Deckungsverwalters des Bauherrn

Deckungsverwalter sind Banken, die entweder von dem Ungarischen Schatzamt (Magyar Államkincstár) darauf berechtigt sind, oder die auf Führung eines Zahlungskontos berechtigt sind. Die Parteien können die Person des Deckungsverwalters selbst bestimmen.

Aufgaben eines Deckungsverwalters des Bauherrn

Der Aufgabekreis eines Deckungsverwalters des Bauherrn ist mehrschichtig. Einerseits ist er die Person, die die Subunternehmer in dem Bautagebuch registriert, andererseits führt er das Bankkonto des Deckungsverwalters. Erfüllt der Unternehmer die fälligen, von einer Bescheinigung zum Nachweis der Erfüllung bestätigten Zahlungspflichten nicht, kann der Deckungsverwalter den entsprechenden Betrag einbehalten.

Zusammenfassend

Rolle des Deckungsverwalters des Bauherrn ist, die vertragsmäßige, gegenseitige Erfüllung zu fördern. Ziel der Gesetzgeber war, das Vertrauen zwischen die Parteien zu erhöhen sowie das Risiko der Kettenverschuldungen zu reduzieren bzw. zu vermeiden.

Hätten Sie noch Fragen bezüglich des Deckungsverwalters des Bauherrn, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kollegen sind gerne behilflich, Ihre Fragen zu beantworten.

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