Lösung von internationale Transaktionen betreffende Handelsverträgen entstandenen Streitigkeiten ohne Betriebsgeheimnisse veröffentlichten? Es ist nicht ausgeschlossen!

Schiedsrichter – die ganze Welt brennt sich im WM-Fieber, deswegen fällt den meisten Menschen aktuell vom Wort „Schiedsrichter” natürlich den Fußball ein.

Im Rechtswesen sind aber Schiedsrichter Mitglieder eines Schiedsgerichts. Schiedsgerichte sind vor allem im internationalen Wirtschaftsleben oft gewünscht, weil sie breite Freiheit und Flexibilität sowohl den Schiedsrichtern, als auch den Parteien anbieten – weil von dem Prozessablauf bis zur anwendbaren Verhandlungssprache alles die Parteien selbst, in einem sog. Schiedsvertrag regeln können – außerdem ist ein Schiedsspruch in meisten Länder der Welt Dank dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 leichter als ein staatliche Entscheidung vollstreckbar.

In Schiedsverfahren unterschiedet man zwei Arten von Prozessen. Der eine läuft vor einem ständigen bzw. „dauerhaften“ institutionellen Schiedsgericht. In diesem Fall werden die Verwaltungsfunktionen und Administration, wie Zustellung, anwendbaren Verfahrenssprache,  schon vorher von einer Institution geregelt. Das andere ist das sog. ad-hoc Schiedsgericht, das völlig frei von den Parteien gebildet werden kann.

In Ungarn wird die Schiedsgerichtbarkeit seit dem 1. Januar 2018 in einem neuen Gesetz (Gesetz Nr. LX von 2017 – über die Schiedsgerichtsbarkeit) geregelt, das auf der Fassung von 2006 des UCITRAL Modellgesetzes über die internationale Handelsschiedsgerichtbarkeit von 1985 basiert. Die größte Änderung des neuen Gesetzes ist, dass das Anwendungsbereich etwas eingeschränkt wurde, weil in der Artikel 3 des neuen Gesetztes eine, „von Geschäftsbeziehung resultierende Streitigkeit“ zwischen den Parteien verlangt ist. Vorher gab so eine Einschränkung im Gesetz nicht geregelt. Weiterhin wurde ein neues Rechtsinstitution, nämlich die Nebenintervention eingeführt. Auf Grund dieser Rechtsinstitution ist es ab jetzt möglich, Nichtparteien, die Interesse im Ausgang des Verfahrens haben, sich in den Prozess einzubeziehen. Änderungen wurden auch im Institution der Schiedsgerichte auch durchgeführt: eine Nachfolgeorganisation (Handelsschiedsgericht) tritt im ehemaligen Platz des Schiedsgerichts bei der Handels- und Industriekammer Ungarns ein. Laufende und neu entstehende Verfahren werden auch an das Handelsschiedsgericht verlagert. Anwendung an ad-hoc Schiedsgerichten ist allerdings im Weiteren auch nicht ausgeschlossen.

Schiedssprüche sind endgültig und bindend, nur in Sonderfällen ist es vorstellbar, sie von einem staatlichen Gericht angefochten werden, darüber hinaus ist im neuen Gesetz ein neu eingeführtes Verfahren, das sog. Wiederaufnahmeverfahren geregelt. Dieses Verfahren ist innerhalb eines Jahres nach der Entgegennahme des Schiedsspruchs zulässig, wenn sich die Partei auf Fakten oder Beweise bezieht, die sie im Grundverfahren außerhalb des eigenen Verschuldens nicht geltend machte, vorausgesetzt, dass dies – im Fall der Beurteilung – für die Partei einen günstigeren Beschluss ergeben hätte (Art. 49. des Gesetzes Nr. LX von 2017 – über die Schiedsgerichtsbarkeit). So ein Verfahren ist aber nur durchführbar, wenn die Parteien die Vollziehung dieses Verfahrens vorher nicht ausgeschlossen haben.

Wichtigste Aspekte die man in Betracht ziehen soll, wenn man darüber entscheidet, ob es sich lohnt, ein Schiedsverfahren durchzuführen.

  1. Fundamentaler Punkt bei Schiedsverfahren ist die Heimlichkeit. Diskretion und Vertrauen sind im Wirtschaftsleben wegen Betriebsgeheimnisse elementar, aus diesem Grund sind die Verfahren nicht-öffentlich, außerdem sind sowohl die Parteien als auch die Schiedsrichter an strengen Vertraulichkeitsregeln gebunden.
  2. Anliegen, die vor Schiedsgericht geraten, benötigen im meistfallen ein besonderes Wissen, das Schiedsrichter absolut bieten können, weil sie international anerkannte Experten im jeweiligen Bereich sind. Die Parteien können die in der Anliege vorgehenden Schiedsrichter auswählen, sie müssen aber unabhängig und unparteiisch sein. Dieses Kriterium zu erfüllen, ist der Anzahl der Schiedsrichter in 1, 3 oder 5 Personen begrenzt. Ein oder zwei Schiedsrichter werden von den jeweiligen Parteien nominiert können, der Rest wird von den gewählten Schiedsrichter gewählt. Das ist die Garantie die berufliche und persönliche Unabhängigkeit und Expertise der jeweiligen Schiedsrichter.
  3. Wie erwähnt, Schiedssprüche sind meistens einfacher vollstreckbar, als die jeweiligen nationalen Gerichtentscheidungen.
  4. Weil die vorgehende Schiedsrichter Experten sind, können die Schiedsverfahren Zeit und Kosten sparen. Berufungs- und Revisionsinstanzen sind beschränkt, so können die Verfahren in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden. Da die Verhandlungssprache und der Tagungsort von den Parteien bestimmt wurden, gibt es Mangel an Übersetzungs- und Reisekosten, wodurch das Verfahren zum relativ kleinen Kosten durchgeführt werden kann.

Es ist einzusehen, wenn man eine Streitigkeit, die von Handelsverträgen, die internationale Transaktionen betreffen entstanden ist, lösen möchte, ist eine Schiedsgerichtverhandlung immer eine gute und sichere Wahl.

Wir stellen gerne zu Ihrer Verfügung, falls Sie noch Fragen zum Verfahren hätten. Sie können  uns unter der Telefonnummer oder E-Mail Adresse unten angegeben erreichen.

Sie finden noch mehr über das gerichtliche Verfahren in Ungarn und Mahnverfahren auf unserer anderen Webseite.

Dobos – Kőhidi Anwaltssozietät

dr. Dobos István RA
dr. Kőhidi Ákos RA
dr. Szandra Reim

+36 30 3088151

office@doboskohidi.eu